Mitgliedschaft im Verein
Auszug aus der Vereinssatzung
§ 4 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche, jede juristische Person sowie andere Vereinigung werden. Die Erklärung zur Mitgliedschaft hat schriftlich zu erfolgen, über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
§ 5 Mitgliedsbeiträge
Jedes Mitglied hat einen Beitrag zu entrichten. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung bestimmt. Die Beitragszahlung ist jährlich bis zum 1. April des Geschäftsjahres vorzunehmen bzw. wird zu diesem Zeitpunkt abgebucht. Die Beiträge sind auf ein Konto des Fördervereins einzuzahlen. Näheres regelt die Beitrags- und Gebührenordnung des Vereins.
Stiftungen, Geld- und Sachspenden sind der Gemeinschaft jederzeit willkommen.
Formulare zum Download:
Aufnahmeantrag: |
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Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 DSGVO:Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Bitte lesen Sie die Informationspflichten aufmerksam durch und bestätigen Sie das durch Ihre Unterschrift im Aufnahmeantrag |
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Einwilligung in die Veröffentlichung von Personenbildnissen:Öffentlichkeitsarbeit ist ein berechtigtes Interesse des Vereins. Wir veröffentlichen deshalb Berichte und Fotos von Veranstaltungen in lokalen Medien und im Internet. Bitte bestätigen Sie Ihr Einverständnis durch Ihre Unterschrift auf dieser Einwilligung. |
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Beitrags- und Vergütungsordnung: |